Einsatzstelle werden

Als Einsatzstelle für das Freiwillige Ökologische Jahr können Einrichtungen anerkannt werden, die konkrete Arbeiten im Natur- und Umweltschutz leisten und/oder Aufgaben der Umweltbildung wahrnehmen, z.B. Umweltverbände, Jugendverbände, Forst- und Naturschutzbehörden, Bildungshäuser, Umweltstationen, kirchliche Einrichtungen, Verbände ökologischer Landwirtschaft, Forschungsinstitute.

Die Anerkennung wird vom FÖJ-Trägerverbund ausgesprochen, wenn die Einrichtungen einen entsprechenden Antrag stellen und die Kriterien erfüllen, die in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz festgelegt wurden. Es empfiehlt sich im Vorfeld mit einem der drei Träger Kontakt aufzunehmen, um die Chancen einer Anerkennung zu klären.

Entscheidend ist, dass die Einrichtungen den FÖJ-Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehrere Tätigkeitsschwerpunkte anbieten und eine hauptamtliche Kraft zur Verfügung stellen können, die die jungen Freiwilligen fachlich und pädagogisch anleitet und persönlich betreut. Das FÖJ ist kein Praktikum, sondern ein Freiwilligendienst mit dem Ziel, jungen Erwachsenen Bildung und Orientierung im Sinne der BNE zu bieten. Es werden nur Einsatzstellen anerkannt, die glaubhaft ein Interesse an diesem Ziel haben und die Tätigkeiten der Freiwilligen im Arbeitsalltag nach diesem Gesichtspunkt auswählen.

An den FÖJ-Einsatzstellen muss ein kontinuierlicher Erfahrungs- und Gedankenaustausch zwischen Gleichaltrigen möglich sein. Am besten ist dies durch die Aufnahme von zwei FÖJ-Teilnehmenden gewährleistet, aber auch durch Praktikant*innen oder Auszubildende. Gerne können auch Kontakte zu anderen nahen FÖJ-Einsatzstellen geknüpft werden.

Ferner verpflichtet sich die Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung zu stellen (ggf. Kostenersatz), Taschengeld zu zahlen und die nötigen Arbeitsmittel anzubieten.

Vor und nach der Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle findet ein regelmäßiger Austausch mit dem FÖJ-Träger statt, z.B. durch Beratungsgespräche vor Ort und bei den Einsatzstellentreffen, die den Anleitern und Anleiterinnen Anregungen und Hilfestellungen zur Ausgestaltung des FÖJ bieten.  

Das Antragsformular schicken Sie bitte per Post oder Mail an einen der Träger.

Antragsformular (Download)

Richtlinien zur Anerkennung (Download)